Impressum
Name des Unternehmens
MH-Brandschutz
Eingetragener Firmensitz
Steinackerweg 3
63607 Wächtersbach
Kontaktinformationen
Inhaberin:
Daniela Hinterschuster
Tel.: 06053 6203375
E-Mail: info@mh-brandschutz.de
Steuernummer: 019 827 60541
USt-IdNr.: 94 607 238 567
Online-Streitbeilegung:
Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit. Die Plattform finden Sie unter https://ec.europa.eu/consumers/odr. Wir sind weder verpflichtet noch bereit, an dem Streitschlichtungsverfahren teilzunehmen.
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Urheberrecht
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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge, Lieferungen und Leistungen der MH-Brandschutz,
Inhaberin Daniela Hinterschuster (nachfolgend „Auftragnehmer“), gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB,
juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen (nachfolgend „Auftraggeber“).
(2) Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung, auch wenn der Auftragnehmer ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
§ 2 Vertragsgegenstand
(1) Der Auftragnehmer erbringt Leistungen im Bereich des vorbeugenden Brandschutzes, insbesondere:
– Erstellung von Feuerwehr-, Flucht- und Rettungsplänen,
– Brandschutzordnungen,
– Brandschutzkonzepte, Brandschutznachweise und brandschutztechnische Stellungnahmen,
– Brandschutzberatung,
– Schulungen, Unterweisungen und Einweisungen.
(2) Art und Umfang der Leistungen ergeben sich ausschließlich aus dem jeweiligen Angebot und Auftrag.
§ 3 Angebot und Vertragsschluss
(1) Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
(2) Ein Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung, durch Unterzeichnung eines Vertrages oder spätestens mit Beginn der Leistungserbringung zustande.
§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Alle Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer sowie ggf. anfallender
Fahrt-, Material- und Nebenkosten.
(2) Rechnungen sind innerhalb von 10 Kalendertagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
(3) Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen gemäß § 288 Abs. 2 BGB sowie eine Verzugspauschale zu berechnen.
(4) Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Auftraggeber nur insoweit zu, als es auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Eine Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
§ 5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber stellt sicher, dass alle zur Leistungserbringung erforderlichen Voraussetzungen rechtzeitig erfüllt werden, insbesondere:
– ungehinderter Zugang zu den Anlagen,
– Bereitstellung relevanter Unterlagen und Informationen,
– Benennung eines fachkundigen Ansprechpartners.
(2) Mehraufwand aufgrund fehlender oder unzureichender Mitwirkung kann gesondert berechnet werden.
§ 6 Termine und Leistungsfristen
(1) Termine und Fristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart wurden.
(2) Ereignisse höherer Gewalt, unvorhersehbare Betriebsstörungen, Krankheit oder Lieferverzögerungen berechtigen den Auftragnehmer zur angemessenen Verlängerung der Leistungsfrist.
§ 7 Abnahme
(1) Feuerwehr-, Flucht- und Rettungspläne sowie Brandschutzordnungen gelten als abgenommen, sobald sie vom Auftraggeber oder der zuständigen Genehmigungsbehörde freigegeben wurden. Gleiches gilt sinngemäß für Brandschutzkonzepte und -nachweise.
(2) Protokolle und -Berichte gelten als Nachweis der ordnungsgemäßen Leistungserbringung.
§ 8 Gewährleistung
(1) Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte für Unternehmer.
(2) Die Gewährleistung beschränkt sich auf die fachgerechte Durchführung der vereinbarten Leistungen nach den zum Zeitpunkt der Leistung geltenden technischen Regeln und Vorschriften.
(3) Eine Gewährleistung entfällt, wenn Mängel auf falsche Angaben, äußere Einflüsse, unsachgemäße Eingriffe des Auftraggebers oder Dritter zurückzuführen sind.
§ 9 Haftung
(1) Der Auftragnehmer haftet uneingeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten
(Kardinalpflichten), begrenzt auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden.
(3) Eine Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden, Produktionsausfall oder entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
(4) Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt.
(5) Soweit die Haftung des Auftragnehmers ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung seiner Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
§ 10 Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsbeziehung Eigentum des Auftragnehmers.
§ 11 Datenschutz
Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzgesetze. Einzelheiten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung des Auftragnehmers.
§ 12 Gerichtsstand und anwendbares Recht
(1) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämtliche Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz des Auftragnehmers.
§ 13 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Stand Januar 2026